Das Zeit-Weg-Gesetz für gleichförmige Bewegungen
Mit der Definition der Geschwindigkeit haben wir einen Zusammenhang zwischen den drei Größen
Weg s, Zeit t und Geschwindigkeit v
gefunden.
Diese drei Größen sind so miteinander verknüpft, dass wir jeweils eine der Größen berechnen können, wenn die anderen beiden bekannt sind.
Sind der zurückgelegte Weg s und die dafür benötigte Zeit t bekannt, so können wir die Geschwindigkeit v berechnen:
(1)
Das haben wir bereits auf der vorherigen Seite am Beispiel gezeigt.
Genauso können wir aber auch den zurückgelegten Weg berechnen, wenn wir die Geschwindigkeit kennen, mit der sich ein Objekt für eine bestimmte Zeit bewegt. Wir müssen dafür nur die Gleichung so umformen, dass die gesuchte Größe, in diesem Fall also der Weg s, allein auf einer Seite steht:
Um die Gleichung (1) nach s umzuformen, multiplizieren wir die gesamte Gleichung (also beide Seiten) mit der Zeit t:
|
bzw.
Damit haben wir eine Gleichung gefunden, mit der wir den Weg s in Abhängigkeit von der Zeit t für eine bestimmte (konstante) Geschwindigkeit v berechnen können.
Diese Gleichung wird als Zeit-Weg-Gesetz (oder Weg-Zeit-Gesetz) bezeichnet. Es gilt für gleichförmige Bewegungen, also für konstante Geschwindigkeiten.
Hinweis:
Auf der Seite Formeln umstellen wird Schritt für Schritt anhand vieler Beispiele erklärt, wie man physikalische Gleichungen umstellt. Dies ist eine der wichtigsten Fähigkeiten, die Du zum Lösen zahlreicher Physikaufgaben benötigst.